Seit dem 2. Februar 2025 gilt: Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Dokumentiert und nachweisbar. Was das für KMU konkret bedeutet, steht in diesem Artikel.
Die KI-Verordnung der EU (EU-AI-Act) ist seit August 2024 in Kraft. Artikel 4 regelt die sogenannte KI-Kompetenz. Der Gesetzestext lautet sinngemäß:
Anbietende und Betreibende von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Inder Praxis heißt das: Wenn in deinem Unternehmen KI-Systeme zum Einsatz kommen, musst du sicherstellen, dass die Personen, die damit arbeiten, wissen, was sie tun. Das klingt selbstverständlich. Ist es aber in den wenigsten Betrieben.
Wichtig: Der Gesetzgeber schreibt keine konkreten Schulungsformate vor. Es gibt keine vorgeschriebene Stundenzahl und keinen standardisierten Lehrplan. Entscheidend ist, dass Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und dokumentiert werden. Die Schulungen müssen an die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und den spezifischen Einsatzkontext der Beschäftigten angepasst sein.
Kurze Antwort: Alle.
Artikel 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, Branche oder Risikoklasse des KI-Systems. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt für jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder betreibt.
Konkret betroffen sind alle Beschäftigten, die beruflich mit KI-Systemen arbeiten. Dazu zählen auch Personen, die gelegentlich ChatGPT, Microsoft Copilot, Gemini oder andere KI-Tools im Arbeitskontext nutzen. Private Nutzung ist nicht betroffen.
Für KMUs bedeutet das:
Selbst wenn nur eine Personen im Team ChatGPT für Texterstellung oder Copilot für E-Mails verwendet, greift die Schulungspflicht. Die Geschäftsführung ist verantwortlich dafür, dass der Nachweis ausreichender KI-Kompetenzen im Unternehmen vorliegt. Unterlassung kann zu persönlicher Haftung führen.
Drei Dinge: Schulen, dokumentieren, aktualisieren.
Schulen: Alle Personen, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen, brauchen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz. Das umfasst drei Bereiche: technisches Grundverständnis (wie funktionierenKI-Systeme?), ethische und rechtliche Einordnung (Datenschutz, Diskriminierung, Transparenz) sowie praktische Anwendung (wie setze ich KI verantwortungsvoll ein?).
Dokumentieren: Die durchgeführten Schulungsmaßnahmenmüssen dokumentiert sein. Wer hat wann welche Schulung absolviert? Welche Inhalte wurden vermittelt? Eine einfache Teilnahmebestätigung reicht als Basisnachweis. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde muss der Nachweisvorliegen.
Aktualisieren :KI-Kompetenz ist keine einmalige Veranstaltung. Die Verordnung erwartet, dass Schulungen an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden. Bei neuen KI-Systemen oder wesentlichen Änderungen bestehender Systeme sollte nachgeschult werden.
Die Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Unternehmen, die heute KI einsetzen, müssen heute die entsprechenden Maßnahmen nachweisen können.
Die aktive Durchsetzung durch nationale Aufsichtsbehörden beginnt ab dem 2. August 2026. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde fungieren. Das entsprechende Gesetz (KI-Marktüberwachungs-und Innovationsförderungsgesetz, KI-MIG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren.
Was bedeutet das für den Zeitplan? Die Pflicht besteht jetzt. Die Kontrolle kommt ab August 2026. Wer jetzt handelt, hat ausreichend Vorlauf. Wer wartet, riskiert ab August 2026 Sanktionen.
Zu den Sanktionen: Artikel 4 hat keinen eigenen EU-weiten Bußgeldrahmen. Die konkreten Sanktionen ergeben sich aus nationalem Recht. Die Bandbreite reicht von Verwarnungen über Abhilfemaßnahmen bis zu nationalen Bußgeldern. Treten Artikel-4-Verstöße zusammen mit anderen AI-Act-Verstößen auf, greifen die allgemeinen Maximalrahmen: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dazu kommt das zivilrechtliche Haftungsrisiko. Die Geschäftsführung kann persönlich haftbar gemacht werden.
Ich beobachte in der Beratungspraxis bei GiLevo AI zwei Extreme. Die einen ignorieren Artikel 4, weil „das betrifft uns doch nicht, wir sind doch nur ein kleiner Betrieb“. Die anderen überreagieren und kaufen teure E-Learning-Pakete von der Stange, die niemand wirklich durcharbeitet.
Beides ist falsch. Der richtige Weg liegt dazwischen: eine pragmatische, dokumentierte Schulung, die auf die tatsächlich eingesetzten KI-Systeme und die konkreten Aufgaben im Betrieb zugeschnitten ist. Keine 40-Stunden-Zertifizierung. Aber auch kein PDF, das niemand liest.
Meine Empfehlung für KMU: Fünf Schritte, die sich sofort umsetzen lassen.
1. Bestandsaufnahme: Welche Beschäftigten setzen heute KI-Systeme ein? Welche Systeme sind das?
2. Schulung durchführen: Ein Ganztag reicht für die Grundlagen. Wichtig: angepasst an die tatsächlich genutzten Tools und Aufgaben.
3. Teilnahme dokumentieren: Teilnahmebestätigung mit Datum, Inhalten und Teilnehmenden.
4. KI-Richtlinie erstellen: Klare interne Regeln für den KI-Einsatz. Was ist erlaubt, was nicht, wer entscheidet.
5. Aktualisierungsrhythmus festlegen: Einmal jährlich prüfen und bei Bedarf nachschulen.
Die Abgrenzung ist dabei wichtig: Artikel 4 fordert eine Schulung. Die strategische AI-Literacy-Beratung (EU AI Act Gesamtbild, DSGVO, KI-Ethik, KI-Governance) ist eine separate Beratungsleistung, die über die reine Schulungspflicht hinausgeht. Die EU AI Act Artikel 4 Schulung bei GiLevo AI deckt exakt das ab, was der Gesetzgeber fordert: dokumentiert, nachweisbar, praxisnah.
Du bist unsicher, was Artikel 4 konkret für dein Unternehmen bedeutet? Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Beschäftigten betroffen sind und welches Schulungsformat am besten passt. 30 Minuten. Kostenlos. Unverbindlich.