Allgemeine Geschäftsbedingungen

Steffen Grathwol, GiLevo AI
Wittumstr. 10 | 72336 Balingen
Stand: März 2026

Präambel
GiLevo AI erbringt Beratungsleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit 1 bis 250 Beschäftigten im DACH-Raum. Das Leistungsspektrum umfasst KI-Strategieberatung, AI-Literacy-Beratung, Use-Case-Entwicklung und Pilotierung, KI-Automatisierung sowie Workshops und Schulungen. GiLevo AI entwickelt keine eigenen KI-Modelle, sondern setzt bestehende KI-Systeme von Drittanbietenden in der Beratung und Umsetzungsbegleitung ein. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen GiLevo AI und der Kundschaft.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Steffen Grathwol, GiLevo AI, Wittumstr. 10, 72336 Balingen (nachfolgend „GiLevo AI“) und der Kundschaft über die Erbringung von Beratungsleistungen, Workshops, Schulungen und sonstigen Dienstleistungen. Teil A dieser AGB findet auf alle Leistungen Anwendung. Teil B enthält ergänzende Bestimmungen für Workshops und Schulungen.

(2) Die Beratungsleistungen gemäß Teil A richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, Selbstständige und freiberuflich Tätige in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Der Abschluss von Beratungsverträgen mit Verbrauchenden im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Workshops und Schulungen gemäß Teil B stehen auch Verbrauchenden im Sinne des § 13 BGB offen. Für Verbrauchende gelten die besonderen Bestimmungen in § 22 dieser AGB.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn GiLevo AI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn GiLevo AI in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Darstellungen des Leistungsangebots auf der Website gilevo-ai.de, in Informationsmaterialien und sonstigen Unterlagen von GiLevo AI stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(6) Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Die Kundschaft kann Verträge über folgende Wege schließen: über das Online-Buchungsformular auf gilevo-ai.de, per E-Mail, telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich vor Ort. Jede Buchung ist verbindlich.

(7) GiLevo AI behält sich vor, Buchungen im Einzelfall abzulehnen, insbesondere bei Überbuchung. Die Kundschaft wird in einem solchen Fall unverzüglich informiert. Ein Vertrag kommt dann nicht zustande.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB gelten die folgenden Begriffsdefinitionen:

Beratungsleistungen: Sämtliche von GiLevo AI erbrachten Dienstleistungen in den Leistungsbereichen KI-Strategieberatung, AI-Literacy-Beratung (einschließlich EU AI Act, Ethik, DSGVO, KI-Governance), Use-Case-Entwicklung und Pilotierung sowie KI-Automatisierung.

Einzelauftrag: Die projektbezogene Vereinbarung zwischen GiLevo AI und der Kundschaft über Art, Umfang, Zeitrahmen und Vergütung konkreter Leistungen.

KI-Systeme: Systeme der künstlichen Intelligenz im Sinne des Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), die von Drittanbietenden bereitgestellt und von GiLevo AI bei der Leistungserbringung eingesetzt werden.

Kollaboratives Projekt: Ein Projekt, bei dem GiLevo AI und die Kundschaft jeweils vertraglich definierte Leistungsanteile erbringen. Die Zuordnung der Leistungsanteile erfolgt über eine Leistungsabgrenzungstabelle.

Kundschaft: Die natürliche oder juristische Person, die mit GiLevo AI einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen schließt.

Leistungsabgrenzungstabelle: Die verbindliche Zuordnung der Teilleistungen bei kollaborativen Projekten, aus der hervorgeht, welche Teilleistungen von GiLevo AI, welche von der Kundschaft und welche gemeinsam erbracht werden. Sie ist verpflichtender Bestandteil des Einzelauftrags bei kollaborativen Projekten.

Projektergebnisse: Alle im Rahmen eines Einzelauftrags erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Strategiedokumente, Prozessanalysen, Schulungsunterlagen, Automatisierungsworkflows und sonstige Deliverables.

Schulungen und Workshops: Standardisierte Weiterbildungsformate von GiLevo AI gemäß Teil B dieser AGB.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1) GiLevo AI erbringt Beratungsleistungen in den folgenden Leistungsbereichen: KI-Strategieberatung, AI-Literacy-Beratung (einschließlich EU AI Act, Ethik, DSGVO, KI-Governance), Use-Case-Entwicklung und Pilotierung, KI-Automatisierung sowie Workshops und Schulungen (näher geregelt in Teil B). Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Einzelleistungen und Formate ist auf gilevo-ai.de abrufbar. Diese Übersicht dient der Information und ist nicht Vertragsbestandteil.

(2) Art, Umfang und Zeitrahmen der konkreten Leistungen werden ausschließlich im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt. Die AGB bilden den rechtlichen Rahmen, der Einzelauftrag den konkreten Leistungsinhalt.

(3) Soweit im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, schuldet GiLevo AI die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

(4) Soweit im Einzelauftrag ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis als geschuldet vereinbart wird (beispielsweise ein fertig konfigurierter Automatisierungsworkflow), finden ergänzend die werkvertraglichen Regelungen Anwendung (§ 631 BGB). Der Einzelauftrag legt fest, welche Leistungsanteile dienst- und welche werkvertraglicher Natur sind.

(5) Bei kollaborativen Projekten, in denen GiLevo AI und die Kundschaft jeweils definierte Leistungsanteile erbringen, ist eine Leistungsabgrenzungstabelle verpflichtender Bestandteil des Einzelauftrags. Diese Tabelle ordnet jede Teilleistung dem jeweiligen Verantwortungsbereich zu.

(6) Umfasst ein Auftrag sowohl Beratungs- als auch Implementierungsanteile (Mischform), gelten die dienstvertraglichen Regelungen für die Beratungsanteile und die werkvertraglichen Regelungen für die Implementierungsanteile.

(7) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich remote. Eine Leistungserbringung vor Ort bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelauftrag. Die Leistungen werden durch Steffen Grathwol persönlich erbracht. Der Einsatz von Hilfspersonen oder externen Referierenden bedarf der vorherigen Zustimmung der Kundschaft.

(8) GiLevo AI gibt keine Zusicherung hinsichtlich bestimmter Ergebnisse, Einsparungsquoten, Effizienzsteigerungen oder wirtschaftlicher Erfolge ab.

§ 4 Einsatz von KI-Systemen

(1) GiLevo AI setzt bei der Leistungserbringung KI-Systeme von Drittanbietenden ein. Die Kundschaft wird hiermit über diesen Einsatz in Kenntnis gesetzt.

(2) Die eingesetzten KI-Systeme werden nicht namentlich in diesen AGB aufgeführt. Eine aktuelle Übersicht kann auf Anfrage bereitgestellt werden oder wird im jeweiligen Einzelauftrag konkretisiert. Soweit für die Leistungserbringung KI-Systeme oder sonstige Datenverarbeitungssysteme Dritter erforderlich sind, erstellt die Kundschaft in der Regel eigene Nutzungskonten bei den jeweiligen Anbietenden und stellt GiLevo AI für die Dauer des Auftrags einen Zugang bereit. GiLevo AI nutzt diese Systeme ausschließlich über die bereitgestellten Zugänge der Kundschaft und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

(3) GiLevo AI behält sich vor, die eingesetzten KI-Systeme jederzeit zu ändern oder durch andere Systeme zu ersetzen, sofern die Qualität der Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) KI-Systeme arbeiten auf der Grundlage statistischer Modelle. Die Ergebnisse können kontextabhängig variieren. GiLevo AI übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit von KI-generierten Ergebnissen.

(5) Alle KI-generierten Ergebnisse werden vor der Übergabe an die Kundschaft einer menschlichen Qualitätskontrolle durch GiLevo AI unterzogen.

(6) Für die Verarbeitung von Daten in KI-Systemen gilt § 6 dieser AGB.

(7) Die Kundschaft ist selbst dafür verantwortlich, dass für die von ihr bereitgestellten Systeme und Zugänge wirksame datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Anbietenden bestehen, insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden. GiLevo AI kann im Rahmen der Leistungserbringung auch eigene Nutzungskonten bei KI-Systemen Dritter einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten der Kundschaft verarbeitet werden, gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).

§ 5 Mitwirkungspflichten der Kundschaft

(1) Die Kundschaft ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Dokumente und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere die Einrichtung von Nutzungskonten bei KI-Systemen und sonstigen Datenverarbeitungssystemen Dritter sowie die Bereitstellung entsprechender Zugänge für GiLevo AI.

(2) Die Kundschaft benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die über die erforderlichen Entscheidungsbefugnisse verfügt.

(3) Rückmeldungen auf Abstimmungsanfragen und Freigabeersuchen von GiLevo AI sind innerhalb von fünf (5) Werktagen zu erteilen, sofern im Einzelauftrag keine abweichende Frist vereinbart ist.

(4) Die Kundschaft gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Daten. GiLevo AI ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

(5) Die Kundschaft ist für die Einholung erforderlicher interner Genehmigungen (beispielsweise durch Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragte) selbst verantwortlich.

(6) Bei kollaborativen Projekten ist die Mitwirkung der Kundschaft eine echte Vertragspflicht. Die Kundschaft ist verpflichtet, die in der Leistungsabgrenzungstabelle als ihre Verantwortung gekennzeichneten Teilleistungen fristgerecht und in der vereinbarten Qualität zu erbringen.

(7) Leistungsverzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung der Kundschaft zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von GiLevo AI. GiLevo AI gerät in diesem Fall nicht in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB). Mehraufwand, der durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung entsteht, kann von GiLevo AI gesondert nach dem üblichen Tagessatz berechnet werden.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden. Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung von GiLevo AI und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

(4) GiLevo AI verpflichtet sich, nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer unbeabsichtigten Verarbeitung personenbezogener oder vertraulicher Daten der Kundschaft durch KI-Systeme Dritter zu minimieren.

(5) Die Kundschaft wird darauf hingewiesen, dass trotz aller Sorgfaltsmaßnahmen ein Restrisiko besteht. Dieses Restrisiko ergibt sich insbesondere daraus, dass die Drittanbietenden der KI-Systeme ihre Nutzungsbedingungen und Datenverarbeitungspraktiken jederzeit ändern können, ohne dass GiLevo AI hierauf Einfluss hat.

(6) Mit Abschluss des Vertrags bestätigt die Kundschaft, dass sie über den Einsatz von KI-Systemen Dritter und das damit verbundene Restrisiko gemäß Abs. 5 informiert wurde und dieses Restrisiko akzeptiert. Die gesetzlichen Datenschutzpflichten von GiLevo AI, insbesondere gemäß Art. 5, 6, 28 und 32 DSGVO, bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Kundschaft ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Projektergebnissen für den im Einzelauftrag vereinbarten Zweck.

(2) GiLevo AI behält das Recht, die im Rahmen des Auftrags entwickelten Methoden, generischen Erkenntnisse, Frameworks und Vorgehensweisen für andere Projekte und die eigene Weiterentwicklung zu nutzen. Kundenspezifische Inhalte sind hiervon ausgenommen.

(3) Soweit Projektergebnisse ganz oder teilweise durch KI-Systeme erzeugt wurden, wird darauf hingewiesen, dass rein maschinell erzeugte Inhalte nach geltendem deutschem Urheberrecht keinen urheberrechtlichen Schutz genießen (§ 2 Abs. 2 UrhG: Erfordernis der persönlichen geistigen Schöpfung). An diesen Anteilen können daher möglicherweise keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.

(4) Geistige Eigentumsrechte, die vor Vertragsbeginn bei einer der Parteien bestanden (vorbestandenes geistiges Eigentum), bleiben unberührt und werden durch diese AGB nicht übertragen.

(5) Die Kundschaft darf die Projektergebnisse nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GiLevo AI an Dritte weiterlizenzieren oder weiterverkaufen.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag. Für Beratungs- und Implementierungsleistungen erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen. Für Workshops und Schulungen gelten die besonderen Bestimmungen in Teil B. Individuelle Preisvereinbarungen sind möglich und bedürfen der Festlegung im Einzelauftrag.

(3) Anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist.

(4) Rechnungen werden nach Leistungserbringung gestellt. Bei mehrtägigen Projekten kann die Rechnungsstellung nach vereinbarten Meilensteinen erfolgen. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

(5) Die Zahlung kann per Rechnung oder Lastschrift erfolgen. GiLevo AI behält sich vor, im Einzelfall insbesondere bei Neukunden Vorkasse zu verlangen oder einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

(6) Gerät die Kundschaft mit der Zahlung in Verzug, fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 288 BGB): fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchenden, neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Bei Zahlungsverzug ist GiLevo AI berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge zurückzuhalten (§ 320 BGB).

(8) Soweit eine Ratenzahlung individuell vereinbart wird und die Kundschaft schuldhaft mit mindestens zwei (2) Raten in Verzug gerät, wird der gesamte noch offene Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

(9) Die Kundschaft kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Kundschaft nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(10) Wird GiLevo AI eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt diese bis auf Widerruf. Die Kundschaft stellt sicher, dass das benannte Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt ist. Bei fehlgeschlagener Lastschrift aufgrund unzureichender Deckung oder unberechtigter Rückbuchung wird eine Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro netto erhoben. Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GiLevo AI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Verantwortungsübergang und Abnahme

I. Dienstvertragliche Leistungen

(1) Die Verantwortung für die Umsetzung der Beratungsergebnisse im eigenen Unternehmen liegt bei der Kundschaft. GiLevo AI haftet nicht für geschäftliche Entscheidungen, die die Kundschaft auf Grundlage der Beratung trifft.

(2) Mit Abschluss der Verankerungsphase (letzter Schritt des Beratungsprozesses) geht die vollständige Verantwortung für den Betrieb und die Weiterentwicklung der implementierten Lösungen auf die Kundschaft über.

II. Werkvertragliche Leistungen

(3) GiLevo AI teilt der Kundschaft die Fertigstellung werkvertraglicher Leistungen in Textform mit (Fertigstellungsmitteilung).

(4) Die Kundschaft hat das Werk innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme kann ausdrücklich in Textform oder durch Ingebrauchnahme erfolgen. Werden innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel in Textform gerügt, gilt das Werk als abgenommen.

(5) Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). GiLevo AI beseitigt unwesentliche Mängel nach der Abnahme.

(6) Bei umfangreichen Projekten können Teilleistungen separat abgenommen werden, sofern dies im Einzelauftrag vereinbart ist.

III. Kollaborative Projekte

(7) GiLevo AI hat das Werk fertiggestellt, wenn alle in der Leistungsabgrenzungstabelle als Verantwortung von GiLevo AI gekennzeichneten Teilleistungen vollständig erbracht sind.

(8) Die Abnahme bezieht sich ausschließlich auf die von GiLevo AI erbrachten Leistungsanteile. Mängel, die ausschließlich auf Leistungsanteilen der Kundschaft, auf fehlerhaften Vorgaben der Kundschaft oder auf unzureichenden Testdaten beruhen, begründen keine Mängelrechte gegen GiLevo AI.

(9) Soweit im Einzelauftrag vereinbart, wird das Zusammenspiel der Leistungsanteile beider Seiten in einem gemeinsamen Integrationstest geprüft. Fehler werden anhand der Leistungsabgrenzungstabelle dem jeweiligen Verantwortungsbereich zugeordnet. GiLevo AI behebt Fehler in den eigenen Anteilen im Rahmen der Nacherfüllung.

IV. Compliance-Verantwortung

(10) Die Kundschaft ist für die Einhaltung branchenspezifischer und unternehmensinterner Regelungen beim Einsatz der Beratungsergebnisse und Projektergebnisse in ihrem Unternehmen selbst verantwortlich.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) GiLevo AI haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von GiLevo AI oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von GiLevo AI auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Zweifache der Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von GiLevo AI ausgeschlossen.

(4) Die Gesamthaftung von GiLevo AI für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres ist auf 100.000,00 Euro begrenzt. Diese Obergrenze gilt nicht für die in Abs. 1 genannten Fälle der unbeschränkten Haftung.

(5) GiLevo AI haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit von Ergebnissen, die durch KI-Systeme Dritter erzeugt wurden, sofern GiLevo AI die nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gebotene Sorgfalt bei der menschlichen Überprüfung eingehalten hat.

(6) GiLevo AI haftet für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von GiLevo AI.

(7) Schadensersatzansprüche der Kundschaft verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Gewährleistung

(1) Für dienstvertragliche Leistungen gelten keine Gewährleistungsrechte im werkvertraglichen Sinne. GiLevo AI schuldet die sorgfältige Leistungserbringung nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft.

(2) Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäß §§ 634 ff. BGB mit den folgenden Maßgaben:

(3) Die Kundschaft hat vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB). GiLevo AI hat das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuherstellung des Werks. GiLevo AI wird die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist von in der Regel fünfzehn (15) Werktagen vornehmen.

(4) Scheitert die Nacherfüllung nach zwei Versuchen oder verweigert GiLevo AI die Nacherfüllung endgültig, kann die Kundschaft nach ihrer Wahl die Vergütung mindern (§ 638 BGB) oder vom Vertrag zurücktreten (§ 636 BGB).

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Vorgaben der Kundschaft, auf nachträglichen Änderungen durch die Kundschaft ohne Abstimmung mit GiLevo AI, auf Leistungsanteilen der Kundschaft bei kollaborativen Projekten oder auf höherer Gewalt gemäß § 13 beruhen.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme.

(7) Erkennbare Mängel sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Abnahme in Textform gegenüber GiLevo AI anzuzeigen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Bei dienstvertraglichen Leistungen kann die Kundschaft den Vertrag jederzeit kündigen (§ 627 BGB). Im Fall der Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.

(3) Bei werkvertraglichen Leistungen kann die Kundschaft den Vertrag jederzeit bis zur Fertigstellung des Werks kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall schuldet die Kundschaft die vereinbarte Vergütung abzüglich der von GiLevo AI ersparten Aufwendungen.

(4) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, (b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzantrag gestellt wird oder (c) die Kundschaft nachhaltig ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 5 verletzt.

(5) Soweit die Vertragsparteien eine fortlaufende Zusammenarbeit in Form eines Rahmenvertrags vereinbaren, gelten die dort festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Diese AGB finden ergänzend Anwendung.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Höhere Gewalt (Force Majeure)

(1) Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterbringung oder verzögerte Erbringung von Leistungen, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe und schwerwiegende Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur.

(2) Als höhere Gewalt gilt auch der Ausfall, die Einschränkung oder die Einstellung von KI-Systemen Dritter, über die GiLevo AI keine Kontrolle hat, sofern kein gleichwertiges Alternativsystem kurzfristig einsetzbar ist.

(3) Die von höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung zu informieren.

(4) Für die Dauer der Beeinträchtigung durch höhere Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

(5) Dauert die Beeinträchtigung durch höhere Gewalt länger als acht (8) Wochen, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hechingen, soweit die Kundschaft Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 Abs. 1 ZPO). GiLevo AI ist berechtigt, die Kundschaft auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Diese AGB haben den Stand März 2026.

Teil B: Besondere Bestimmungen für Workshops und Schulungen

§ 15 Geltungsbereich Teil B

(1) Die nachfolgenden besonderen Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A für alle von GiLevo AI angebotenen standardisierten Weiterbildungsformate, insbesondere EU-AI-Act-Artikel-4-Schulungen, Prompt-Engineering-Masterclasses, GEO-Workshops und sonstige Schulungsformate.

(2) Soweit Teil B keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des Teils A.

(3) Workshops und Schulungen stehen auch Verbrauchenden im Sinne des § 13 BGB offen. Für Verbrauchende gelten die besonderen Bestimmungen in § 22 dieser AGB.

§ 16 Anmeldung und Buchung

(1) Die Anmeldung zu Workshops und Schulungen erfolgt in Textform (über das Online-Buchungsformular auf gilevo-ai.de, per E-Mail oder persönlich vor Ort). Jede Buchung ist verbindlich.

(2) Nach Eingang der Anmeldung erhält die Kundschaft eine Buchungsbestätigung in Textform. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

(3) Sofern im Angebot eine Mindestteilnehmendenzahl angegeben ist und diese unterschritten wird, behält sich GiLevo AI vor, die Veranstaltung abzusagen. Die Information über die Absage erfolgt spätestens fünf (5) Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

§ 17 Vergütung für Workshops und Schulungen

(1) Die Teilnahmegebühr für Workshops und Schulungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Individuelle Preisvereinbarungen, insbesondere für Inhouse-Formate, sind möglich.

(2) Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Die Restzahlung von 50 % ist spätestens vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.

(3) Im Preis enthalten sind die Schulungsunterlagen (digital) und eine Teilnahmebestätigung. Nicht enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmenden sowie die Raummiete bei Inhouse-Formaten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.

(4) Ein Nichterscheinen oder eine nur teilweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.

(5) Bei Zahlungsverzug ist GiLevo AI berechtigt, die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge zurückzuhalten (§ 320 BGB), sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

(6) Soweit die Kundschaft eine Veranstaltung gebucht, aber innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Buchungsdatum keinen Veranstaltungstermin fixiert hat, setzt GiLevo AI der Kundschaft eine Nachfrist von vier (4) Wochen zur Terminfixierung. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 18.

§ 18 Stornierung und Umbuchung durch die Kundschaft

I. Stornierung

(1) Die Kundschaft hat das Recht, die Teilnahme an einer Veranstaltung unter den folgenden Bedingungen zu stornieren. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei GiLevo AI. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Veranstaltungstag für die Fristberechnung maßgeblich.

(2) Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:
(a) Bei einer Stornierung mehr als zweiundvierzig (42) Tage (sechs Wochen) vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei.
(b) Bei einer Stornierung zweiundvierzig (42) bis vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.
(c) Bei einer Stornierung dreizehn (13) Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

(3) Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GiLevo AI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Stornierungen bedürfen der Textform.

(5) Das Widerrufsrecht für Verbrauchende gemäß § 22 dieser AGB bleibt von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt.

(6) Ab dem Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung ist eine Stornierung ausgeschlossen.

II. Ersatzteilnehmende

(7) Die Kundschaft kann bis zehn (10) Werktage vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson in Textform benennen. Die Benennung einer Ersatzperson gilt nicht als Stornierung.

(8) GiLevo AI kann die Ersatzperson in begründeten Fällen ablehnen, insbesondere wenn bei aufbauenden Formaten die erforderlichen Vorkenntnisse nicht vorliegen.

III. Umbuchung

(9) Die Kundschaft kann eine gebuchte Veranstaltung einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin umbuchen, sofern die Umbuchung spätestens dreißig (30) Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungsbeginn in Textform bei GiLevo AI eingeht.

(10) Für jede weitere Umbuchung oder für Umbuchungen, die weniger als dreißig (30) Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an.

(11) Eine Umbuchung ist nur bei Verfügbarkeit eines Alternativtermins möglich. Erfolgt innerhalb von vier (4) Wochen nach der Umbuchung keine Fixierung eines neuen Termins, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Abs. 1 bis 6.

§ 19 Absage und Änderungen durch GiLevo AI

(1) GiLevo AI behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Die Information über die Absage erfolgt spätestens fünf (5) Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn.

(2) GiLevo AI kann Veranstaltungen absagen, wenn die durchführende Person oder externe Referierende kurzfristig nicht verfügbar sind und kein gleichwertiger Ersatz gewährleistet werden kann. GiLevo AI bietet in diesem Fall einen Ersatztermin an.

(3) Im Fall höherer Gewalt gemäß § 13 dieser AGB ist GiLevo AI nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Es gelten die Regelungen des § 13.

(4) In allen Fällen einer Absage durch GiLevo AI informiert GiLevo AI die Kundschaft unverzüglich und bietet ein vergleichbares Ersatzangebot an. Bereits geleistete Gebühren werden auf Wunsch vollständig erstattet oder auf das Ersatzangebot angerechnet.

(5) GiLevo AI behält sich das Recht vor, angemessene inhaltliche und organisatorische Anpassungen an der Veranstaltung vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

(6) Ein Wechsel des Durchführungsformats (Präsenz zu online oder umgekehrt) erfolgt nur bei Vorliegen sachlicher Gründe und mit angemessener Vorankündigung.

§ 20 Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte

(1) Schulungsunterlagen, die im Rahmen von Workshops und Schulungen bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Teilnehmende erhalten ein einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht an den Schulungsunterlagen ausschließlich zu eigenen Lernzwecken.

(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung der Schulungsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GiLevo AI ist nicht gestattet.

(4) Eine Aufzeichnung der Veranstaltung durch Teilnehmende (Bild und Ton) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von GiLevo AI zulässig.

§ 21 Teilnahmebestätigung

(1) Nach vollständiger Teilnahme an einem Workshop oder einer Schulung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung.

(2) Bei der EU-AI-Act-Artikel-4-Schulung wird die Teilnahmebestätigung als Nachweis der KI-Kompetenzschulung gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) ausgestellt.

§ 22 Besondere Bestimmungen für Verbrauchende

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Kundschaft, die Workshops oder Schulungen gemäß Teil B als Verbrauchende im Sinne des § 13 BGB bucht.

I. Widerrufsrecht

(1) Wird der Vertrag im Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) geschlossen, steht der verbrauchenden Kundschaft ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 2 dieser AGB.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn GiLevo AI die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen wurde, nachdem die verbrauchende Person ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass sie Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung hat (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Das Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 1 diesen AGB beigefügt.

II. Gerichtsstand

(4) Gegenüber Verbrauchenden im Sinne des § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 4 dieser AGB findet auf Verbrauchende keine Anwendung.

III. Verbraucherstreitbeilegung

(5) GiLevo AI ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

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